Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen (AGB)

Zweck

  • Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen unseren Kunden und der sunbiente gmbh und finden in jedem Fall Anwendung.
    Sie gelten als integrierter Vertragsbestandteil aller Liefer- und Werkverträge, welche die sunbiente gmbh mit ihren Kunden abschliesst.

Angebote und Preise

  • Angebote der sunbiente gmbh erfolgen, sofern deren Gültigkeitsdauer nicht ausdrücklich vermerkt ist, freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs.
  • Bestellungen oder Aufträge des Kunden sind für diesen bindend.
  • Der Vertrag kommt nach Wahl der sunbiente gmbh durch Annahme der Bestellung des Kunden oder durch Auftragsbestätigung unsererseits oder durch Ausführung der Bestellung zustande.
  • Die Angebote der sunbiente gmbh und die dort aufgeführten Preisen verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Schweizer Franken, Verpackung und Porto.
  • Einkaufsbedingungen des Bestellers oder Abänderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen sind für die sunbiente gmbh nur verbindlich, sofern diese von ihr schriftlich anerkannt wurden.
  • An allen Zeichnungen, Kostenvoranschlägen behält sich die sunbiente gmbh das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen werden dem Kunden anvertraut und dürfen ohne schriftliche Zustimmung der sunbiente gmbh weder Dritten zugänglich gemacht noch dürfen Kopien (physisch sowie digital) erstellt werden. Auf Verlangen sind sie ihr zurückzugeben.
  • Die sunbiente gmbh ist berechtigt, die Preise angemessen zu erhöhen, um insbesondere externen Einflüsse Rechnung zu tragen.

Bestellungen

  • Bestellungen haben grundsätzlich in schriftlicher Form an die sunbiente gmbh durch den Kunden zu erfolgen.
  • Durch die Auftragserteilung an die sunbiente gmbh anerkennt der Kunde die Liefer- und Verkaufsbedingungen (AGB).
  • Für Bestellungen, welche die sunbiente gmbh im Auftrag des Kunden vollzieht, die unter einem Nettowarenwert von CHF 50.00 liegen, verrechnet die sunbiente gmbh dem Kunden einen Kleinmengenzuschlag von CHF 12.00 verrechnet. Dieser Kleinmengenzuschlag gilt pro vollzogene Bestellung.

Lieferfristen

  • Lieferfristen- und Termine sind in jedem Fall unverbindlich und richten sich nach den Herstellern/Produzenten.
  • Teillieferungen sind zulässig und werden vom Kunden anerkannt.
  • Die sunbiente gmbh ist berechtigt, Lieferungen und Teillieferungen auch vor dem vereinbarten Liefertermin auszuführen.

Anlieferung

  • Die sunbiente gmbh legt die Art und Weise des Versandes fest.
  • Sämtliche Lieferungen an den Kunden erfolgen auf dessen Gefahrtragung.
  • Die Entladung vor Ort obliegt in jedem Fall dem Kunden.

Verpackungen

  • Die Entsorgung der Verpackung geht zu Lasten des Kunden.
  • Bei Montage vor Ort wird das Verpackungsmaterial auf Kosten der sunbiente gmbh entsorgt.

Reklamation

  • Der Kunde ist verpflichtet, die von der sunbiente gmbh erhaltenen Produkte beim Warenempfang sofort zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden binnen fünf Tagen ab Warenempfang an die sunbiente gmbh zu rügen. Der Kunde hat die gerügte Ware nach Anweisung der sunbiente gmbh zu behandeln.
  • Sofern innert dieser Frist keine Mängelrüge bei der sunbiente gmbh eingegangen ist, gilt das Werk als genehmigt.
  • Verdeckte Mängel sind vom Kunden während der gesetzlichen Frist an die sunbiente gmbh zu rügen.

Eigentumsvorbehalt

  • Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der sunbiente gmbh. Der Kunden erklärt hiermit sein Einverständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehaltes an seinem Wohnsitz.

Garantien

  • Die Garantie der sunbiente gmbh beschränkt sich auf die Qualität der Produkte gemäss unseren Angaben.
  • Der Anspruch auf Schadenersatz wird ausgeschlossen. Die gelieferte Ware muss vor deren Verarbeitung geprüft werden. Eine Haftung für Mangel- und Folgeschäden werden generell ausgeschlossen.
  • Werden durch Unwettereinflüsse oder anderweitige externe Einflussfaktoren Schäden an unseren Produkten verursacht, ist die Haftung der sunbiente gmbh dafür sowie für allfällige Folgeschäden wegbedungen.
  • Tritt, trotzdem unerwartet ein Mangel auf, so räumt der Kunde der sunbiente gmbh das Recht ein, die mangelhafte Ware so rasch als möglich kostenlos zu ersetzen oder den Mangel zu verbessern.

Zahlungsbedingungen

  • Zahlungen müssen ab Rechnungsdatum innert 20 Tagen rein netto ohne Anzug erfolgen. Diese Frist gilt als Verfalltag. Mit Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch in Verzug. Andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
  • Die sunbiente gmbh ist berechtigt, für mahn- und betreibungstechnische Bemühungen einen entsprechenden Mehraufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.
  • Je nach Auftragsvolumen kann die sunbiente gmbh, folgende Zahlungsanweisungen erteilen: 50% der Auftragssumme nach Vertragsabschluss, und 50% 20 Tage nach erfolgter Rechnungsstellung.
  • Der Rechnungsbetrag ist in jedem Fall effektiv in Schweizer Franken geschuldet.

Nebenabreden

  • Andere Vereinbarungen als diese Liefer- und Verkaufsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden und erhalten erst Gültigkeit, wenn diese von allen Parteien unterzeichnet wurden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag und diesen AGB oder in Bezug auf das Zustandekommen oder deren Gültigkeit ergeben, sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Hauptniederlassung der sunbiente gmbh zuständig.

Anwendbares Recht

  • Auf den Vertrag und diese AGB ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
  • Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) werden weggebunden.
  • Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder diesen AGB lückenhaft, rechtlich unwirksam oder aus anderen Rechtsgründen undurchführbar sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages sowie der AGB im Übrigen davon nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Falle eine Vereinbarung treffen, welche die betreffende Bestimmung durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzen. Kommt keine Einigung zustande, so entscheidet hierüber das zuständige Gericht.

Abänderungen

  • Es sind die AGB in der jeweils gültigen Fassung anwendbar.

Stetten, Oktober 2024

AGBs von Sunbiente als PDF